Wie sieht das Vorgehen der GGL gegen unerlaubtes Glücksspiel konkret aus und welche Erfolge wurden bereits erzielt?

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Auf der Whitelist sind alle Veranstalter und Vermittler der verschiedenen Glücksspielarten (Lotterien, Online-Poker, Virtuelles Automatenspiel, Sportwetten, etc.) zu finden, die über eine Erlaubnis verfügen.

  • Sponsoring von E-Sport-Turnieren und einzelnen Teams
  • Werbung innerhalb von Computerspielen und Apps (In-Game Advertising)
  • Gezielte Ansprache von jungen Erwachsenen über Gaming-Plattformen
  • Integration von Wettmöglichkeiten auf E-Sport-Streaming-Plattformen

Einzelne Internetseiten können Sie manuell in der Volltextsuche finden.

1. Juli 2012

Auch wenn teilweise die Symbole von Zahlungsdienstleistern noch auf illegalen Glücksspielseiten abgebildet werden, ist ein Zahlungsverkehr darüber in der Regel aus Deutschland nicht mehr möglich. Dies cas casino slots osterreich wird durch die GGL regelmäßig überprüft. Es wird zum Beispiel im ersten Schritt vorgetäuscht, dass ein bekannter Zahlungsdienst tätig wird. Im Verlauf des Zahlungsprozesses wird dann aber recht schnell deutlich, dass die Abwicklung über ganz andere Zahlungsdienste stattfindet. Die GGL hat im Jahr 2024 weitere 23 Strafanzeigen wegen des Anbietens bzw. Die Zahlen zu Erfolgen bei der Bekämpfung illegalen Glücksspiels werden einmal jährlich erfasst und aktualisiert. Auszüge aus dem Leitfaden zu den Verhaltensregeln des Deutschen Werberats für die Werbung für Glücksspiele Hier finden Sie eine PDF-Praxishilfe, die anhand von fiktiven Motiven einen Einblick in die Spruchpraxis des Deutschen Werberats gibt.

Pflichtelement Gesetzliche Vorgabe Mindestgröße / Dauer Beispielformulierung
Glücksspiel kann süchtig machen § 5a GlüStV 20% der Werbefläche oder 10% der Sendezeit "Glücksspiel kann süchtig machen. Mehr Infos unter: BZgA.de"
Alterskennzeichnung JuSchG, GlüStV Klar lesbar / hörbar "Erst ab 18 Jahren. Glücksspiel kann süchtig machen."
Anbieterkennzeichnung § 5a GlüStV Klar erkennbar "Angebot der [Firmenname], staatlich lizenziert."
Sperrdatei-Hinweis § 5a GlüStV Im Text enthalten "Verantwortungsvoll spielen: OASIS-Sperre möglich."

Verhaltensregeln des Deutschen Werberats über die kommerzielle Kommunikation für Glücksspiele (Fassung von 2012) liegt ein Glücksspiel vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt an den Veranstalter des Spieles gezahlt werden muss und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt umfasst kommerzielle Kommunikation den Einsatz aller Kommunikationsinstrumente durch die Wirtschaft, wenn damit primär die Förderung des Absatzes von Waren oder Dienstleistungen verfolgt wird; nicht erfasst sind redaktionelle Medieninhalte.

Oktober 2020

Die GGL bekämpft unerlaubtes Glücksspiel und Werbung dafür mit verschiedenen Maßnahmen. Hierzu gehören klassische Verwaltungsverfahren mit Untersagungsverfügungen, die durch Zwangsgelder vollstreckt werden können, sowie Verwaltungsverfahren mit Payment-Blocking und Netzsperren. Direkte Aufklärungsarbeit gegenüber der Bevölkerung und Gewerbetreibenden ist ebenfalls wichtig. Darüber hinaus stellt die GGL Strafanzeigen und leitet im Falle von Verfahrenseinstellungen der Staatsanwaltschaft Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Die GGL kooperiert mit anderen Behörden und Institutionen wie Landesmedienanstalten, Finanzbehörden oder der Bundeszentrale für Kinder und Jugendmedienschutz.

Du willst etwas bewirken?

Bei Verdacht auf Geldwäsche meldet die GGL dies an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU). Um illegale Glücksspielangebote und Werbung zu identifizieren, nutzt die Behörde insbesondere Beschwerdemeldungen und ein Hinweisgebersystem auf ihrer Internetseite. Das Internet wird ebenfalls auf unerlaubte Glücksspielangebote durchsucht, wobei u. a. Marktpräsenz, Umsatz- und Werbevolumen als Auswahlkriterien dienen. Die Mitglieder des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) sind der Überzeugung, dass kommerzielle Kommunikation von fundamentaler Bedeutung für einen freien, fairen und lauteren Wettbewerb ist die meisten Spieler in Deutschland verantwortungsbewusst an Glücksspielen teilnehmen die Bewerbung erlaubter Glücksspielangebote für eine Kanalisierung der Teilnehmer in einen geschützten und sicheren Markt unverzichtbar ist.

I. Allgemeines zum Glücksspiel

Bereits seit 01.07.2022 liegt die Verantwortung für die Bekämpfung von illegalem Glücksspiel im Internet und der Werbung dafür bei der GGL. Mit der Bündelung der Kompetenzen und Ressourcen in einer zentralen Behörde wurden die Möglichkeiten im Kampf gegen illegales Glücksspiel im Internet erweitert. Die Behörde leitet gegen illegale Anbieter und hierfür Werbende Verwaltungsverfahren ein und untersagt die entsprechenden Tätigkeiten. Im Jahr 2024 wurden 199 Prüffälle zum unerlaubten Glücksspiel und 211 Prüffälle zur Werbung für unerlaubtes Glücksspiel bearbeitet. Es wurden 1788 Internetseiten überprüft, davon 1.053 Seiten zum illegalen Glücksspiel und 735 Seiten zur Werbung hierfür.

Vorgaben für Glücksspielwerbung

Hierzu gehören neben deutschsprachigen Seiten in Einzelfällen auch Seiten auf Englisch, Türkisch und weiteren Sprachen. Bei der Prüfung und Verfolgung illegaler Angebote ist die Sprache kein ausschlaggebendes Kriterium. Relevant ist nur, ob eine Spielteilnahme innerhalb Deutschlands eröffnet wird. Es wurde eine Vielzahl an Testspielen durchgeführt. Untersagungsverfahren wurden im Jahr 2024 in 231 Fällen eingeleitet, davon in 83 Fällen wegen der Veranstaltung und Bewerbung unerlaubten Glücksspiels und in 148 Fällen nur wegen Werbung für illegales Glücksspiel. Krankhaftes Spielverhalten kann zu ernsthaften Konsequenzen für die Betroffenen, ihr Umfeld und für die Gesellschaft als Ganzes führen.

Zielgruppe Präferierte Kanäle Typische Werbebotschaft / Motiv Besondere rechtliche Auflagen
Sportinteressierte (v.a. Männer 18-49) Sport-TV, Sport-Websites, Fußball-Podcasts Quoten, Live-Wetten, "Dabeisein"-Gefühl Warnhinweise bei Sportevents prominent
Casino-Spieler (gemischte Altersgruppen) Unterhaltungs-TV, Lifestyle-Magazine, Online-Video Unterhaltung, Spannung, Jackpot-Träume Klare Suchtpräventionshinweise
Lottospieler (breite Bevölkerung) Tageszeitung, Radio, Außenwerbung (Plakate) Traum vom großen Geld, Gemeinschaft (Klasse) Transparenz der Gewinnchancen
E-Sports-Enthusiasten (jünger) Twitch, Gaming-Websites, E-Sports-Streams Wetten auf E-Sports-Matches, Skin-Betting Strikte Alterskontrolle, keine Jugend-Idole

Angesichts dieser Tatsache verpflichten sich die im ZAW organisierten Glücksspielunternehmen, ihre kommerzielle Kommunikation so zu gestalten, dass dadurch kein problematisches Spielverhalten gefördert wird.

Verbotene Praxis / Inhalt Rechtsgrundlage Typische Form Sanktion / Konsequenz
Ansprache Minderjähriger JuSchG, GlüStV Werbung in Kinderformaten, mit Jugendidolen Bußgeld, Unterlassungserklärung
Irreführende Gewinnversprechen UWG, GlüStV "Sichere Gewinne", "Garantierte Auszahlung" Abmahnung, wettbewerbsrechtliche Klage
Verschleierung des Suchtrisikos GlüStV, Heilmittelwerbegesetz Darstellung als harmlose Freizeitbeschäftigung Ordnungswidrigkeit, Bußgeld
Werbung für nicht lizenzierte Anbieter GlüStV § 4, § 5 Jegliche Werbung für Offshore-Casinos ohne DE-Lizenz Bußgeld, Zugangssperren durch ISPs

Aus dieser Verpflichtung heraus wollen die Anbieter von Glücksspielen verhindern, dass Darstellungen oder Aussagen in der kommerziellen Kommunikation für ihre Angebote als Aufforderung zu problematischem Spielverhalten missverstanden werden verhindern, dass sich die kommerzielle Kommunikation für ihre Angebote an Kinder und Jugendliche richtet ein diesen Grundsätzen entsprechendes Verhalten im Wettbewerb fördern und zuwiderlaufendem Verhalten entgegenwirken.

1. Einführung:

Ein erster Schritt im Untersagungsverfahren ist die Anhörung. 2024 stellten 61 Glücksspielanbieter ihr Angebot für Spielende aus Deutschland aufgrund der Anhörung ein und verhinderten den Zugriff für Spielende aus Deutschland. Betreiben die Anbieter das illegale Glücksspiel weiter, erlässt die GGL Untersagungsverfügungen. In 231 Fällen sind im Jahr 2024 Untersagungsverfügungen ergangen, in 83 hiervon zum unerlaubten Glücksspiel und der Werbung hierfür, in 148 Fällen nur zur Werbung. Insgesamt haben im Jahr 2024 96 Anbieter von illegalen Glücksspielen ihr Angebot oder Werbende ihre Werbehandlungen aufgrund von Anhörungen oder Untersagungsverfügungen eingestellt.

Werbung mit berühmten Persönlichkeiten

Diejenigen Anbieter, welche ihr Angebot trotz Untersagungsverfügungen nicht einstellen, sitzen oft in Ländern außerhalb der EU. Als erfolgreiches Instrument zur Bekämpfung illegalen Glücksspiels hat sich das Blockieren von Zahlungsströmen, das sogenannte Payment-Blocking, erwiesen. Damit kann die GGL allen am Zahlungsverkehr Beteiligten (Zahlungsdienstleister) die Mitwirkung an Zahlungen für unerlaubtes Glücksspiel untersagen. Auch wenn der Einsatz nicht unmittelbar zur Folge hat, dass ein unerlaubtes Glücksspielangebot sich vom deutschen Markt zurückzieht, so wird es für die Glücksspielanbieter durch den Einsatz des Payment-Blockings unattraktiver, ihr illegales Angebot in Deutschland zu betreiben, da sie den Ausfall gängiger Zahlungsmittel hinnehmen oder weniger bekannte Zahlungsanbieter nutzen müssen. Aber auch die etwaigen Alternativen werden angegangen. Die Anbieter von Glücksspielen haben deshalb in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V.

Glücksspielverband klagt gegen Tipico

Hierfür werden eingangs jeweils Ermittlungen zur verbotenen Mitwirkung von Zahlungsdienstleistern an illegalem Glücksspiel durchgeführt. Hierzu werden Internetseiten von unerlaubten Glücksspielanbietern gesichtet, um alle beteiligten Zahlungsdienstleister zu ermitteln, gegen diese vorzugehen und entsprechende Verwaltungsverfahren einzuleiten. Der überwiegende Teil der angeschriebenen Zahlungsdienstleister handelt daraufhin zügig und kooperativ, indem die Zahlungsoptionen von den Internetseiten entfernt werden. Die meisten Verwaltungsverfahren können daher umgehend wieder abgeschlossen werden. Bei dem restlichen geringen Teil wird die Zahlungsmitwirkung durch eine Verfügung untersagt.

Werberichtlinie ist schwammig formuliert

Mit einer Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. Oktober 2023 (Az. : 3 M 72/23), wurde das Vorgehen der GGL gerichtlich bestätigt. Beim Großteil der illegalen Glücksspielanbieter ist der Zahlungsverkehr über namhafte und wesentlich bekannte Zahlungsdienstleister nicht mehr möglich. Sie beachten nun regelhaft die deutsche Rechtslage, führen Kontrollen zur Verhinderung von Mitwirkungen durch und ändern zudem technische Prozesse, um Mitwirkungen zu vermeiden. die nachstehenden Verhaltensregeln über die kommerzielle Kommunikation für Glücksspiele aufgestellt.

Verwertung der durch das Gewinnspiel gewonnenen Adressen

Damit könnten die notwendigen rechtsstaatlichen Mittel für die Bekämpfung illegalen Glücksspiels im Internet gestärkt werden. Nadja Wierzejewski, Abteilungsleiterin Bekämpfung unerlaubtes Glücksspiel und Dateien. Sollten Ihnen Hinweise zum Verdacht auf unerlaubtes Glücksspiel oder Werbung hierzu auffallen, nutzen Sie gern das Kontaktformular, welches die GGL auf ihrer Webseite breitstellt, um diese zu melden. Um sicher zu gehen, ob ein Glücksspielanbieter erlaubt ist, werfen Sie direkt einen Blick auf die amtliche Whitelist, die die GGL gemäß § 9 Abs. 8 GlüStV 2021 veröffentlicht und fortlaufend aktualisiert. Die Organisation des Beschwerdeverfahrens zur Überwachung der Einhaltung dieser Bestimmungen sowie die Beurteilung obliegen dem Deutschen Werberat.

DFB nicht der einzige Profiteur von Glücksspiel-Werbung im Fußball

des Bewerbens von illegalem Glücksspiel gem. Die GGL hält das deutsche Strafrecht für anwendbar, sofern die Teilnahme am Online-Glücksspiel innerhalb Deutschlands möglich und die Werbung innerhalb Deutschlands abrufbar ist bzw. der Werbeeffekt im Inland eintritt. Da viele deutsche Strafverfolgungsbehörden den § 248 StGB nicht auf Anbieter mit Sitz im Ausland anwenden, hat die GGL im Jahr 2024 eine politische Debatte über die Reichweite dieser Norm des Strafgesetzbuches angeregt. Die GGL spricht sich für eine Erweiterung des § 248 StGB auf Anbieter von unerlaubtem Glücksspiel im Ausland aus. Verantwortungsbewusste Verbraucheransprache – Kommerzielle Kommunikation für Glücksspiele soll Insbesondere dürfen geistige oder körperliche Schwächen, das Alter, geschäftliche Unerfahrenheit, Leichtgläubigkeit oder eine finanzielle bzw.

  • Sponsoring von Kulturveranstaltungen und Festivals
  • Werbung in Programmheften von Theatern und Konzerthäusern
  • Kooperationen mit Film- und Serienstreamingdiensten
  • Product Placement in deutschen TV-Produktionen und Reality-Formaten

soziale Zwangslage nicht ausgenutzt werden, keine unwahren oder zur Täuschung geeigneten Angaben, insbesondere über die Gewinnhöhe und -wahrscheinlichkeit sowie die Teilnahmebedingungen, enthalten, nicht suggerieren, durch bestimmte Glücksspielangebote oder besonders niedrige Einsätze sei ein problematisches Spielverhalten auszuschließen Verbraucher nicht ermutigen, Verluste zurückzugewinnen oder Gewinne wieder zu investieren nicht den Eindruck vermitteln, finanzielle Schwierigkeiten würden durch Glücksspiel gelöst, keine Darstellungen und Aussagen enthalten, die geeignet sind, problematisches, insbesondere unter finanziellen und sozialen Gesichtspunkten exzessives Spielverhalten zu vermitteln, hierzu aufzufordern oder dieses als akzeptabel erscheinen zu lassen.

  • Persönliche Werbung in Spielhallen und Gaststätten mit Automaten
  • Lokale Anzeigen in Stadtmagazinen und auf Litfaßsäulen
  • Kooperationen mit Bars und Kneipen für gemeinsame Aktionen
  • Direktmarketing per Postwurfsendung in bestimmten Stadtteilen

*Der Einfachheit halber wird im gesamten Text die männliche Form verwendet; die weibliche Form ist selbstverständlich eingeschlossen.